Forschungsdaten unterliegen einer Reihe von deutschen und internationalen Gesetzen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt die primäre Refernz der gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dar. Das BDSG gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowohl durch Behörden als auch durch nicht-staatlichen Institutionen.

<p/>Neben dem Bundesrecht weist jedes der 16 Bundesländer eine eigene Gesetzgebung auf. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn dies gesetzlich zulässig ist (z.B. mittels gerichtlicher Anordnung) oder die betroffene Person eingewilligt hat. In der Regel muss diese Einwilligung schriftlich gegeben werden Zweck des BDSGs ist es, Einzelne vor Missbrauch seiner personenbezogenen Daten zu schützen. Solche Daten umfassen Name, Geburtsdatum, Patientendaten und andere vertrauliche Informationen. Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist es untersagt, diese Daten ohne Genehmigung zu beschaffen, zu nutzen oder weiter zu verarbeiten (Geheimhaltungspflicht).

<p/>Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen und sind verpflichtet das Datengeheimnis auch nach Ende ihrer Tätigkeit zu wahren. Das BDSG umfasst besondere Bestimmungen zur Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke der Forschung. Es besagt, dass personenbezogene Daten, die zu wissenschaftlichen Zwecken erhoben oder gespeichert wurden, nur im Rahmen ebendieser Zwecke verarbeitet oder genutzt werden dürfen. Die so erhobenen Daten müssen anonymisiert werden, sobald es der Forschungsprozess erlaubt . Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Daten, die einer bestimmten Person zugeordnet sind oder werden können, gesondert aufbewahrt und nur mit anderen Daten kombinbiert werden soweit es der Forschungszweck erfordert.

<p/>Wissenschaftliche Institutionen dürfen personenbezogene Daten nur veröffentlichen, wenn das Einverständnis des entsprechenden Person vorliegt oder die Veröffentlichung der Daten für die Präsentation von Forschungsergebnissen zu aktuellen Ereignissen unverzichtbar ist.