Lediglich die Verwendung eines unwesentlichen Teils der Datenbank ist ohne Zustimmung des Datenbankherstellers erlaubt.

Eine Zustimmung ist hingegen erforderlich für:

1. das Verbreiten der Datenbank, systematische und wiederholte Vervielfältigung von nicht-wesentliche Teilen einer Datenbank,

2. die öffentliche Wiedergabe der Datenbank,

3. das Verbreiten der Datenbank

Nicht erforderlich ist eine Einwilligung für die Vervielfältigung eines wesentlichen Teils einer bereits verfügbaren Datenbank, wenn diese Vervielfältigung aus folgenden Anlässen erfolgt:

1. zum privaten Gebrauch, zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch,

2. zur Veranschaulichung im Unterricht.

Zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch ist eine Reproduktion der Datenbank ohne Zustimmung zulässig, wenn die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und die Nutzung nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.

Als “geboten” kann die Vervielfältigung dann bezeichnet werden, wenn sie die wissenschaftliche Forschung erfordert und der Kauf einer Kopie nicht zumutbar oder problematisch ist.

Der eigene wissenschaftliche Gebrauch umfasst dass Kopieren innerhalb einer unzugänglichen Umgebung und den Ausschluss einer Weitergabe an Dritte auch nach dem Zeitpunkt der Archivierung. Vervielfältigungen durch Forschungseinrichtungen fallen in den Geltungsbereich der persönlichen wissenschaftlichen Forschung, wenn nicht die Absicht besteht, die Daten an Personen außerhalb der Einrichtung weiterzugeben.