Forschungsdaten können aufgrund ähnlichgelagerter Schutzrechte innerhalb des deutsche Urheberrechtsgesetzes auch unter andere rechtliche Schutzmaßnahmen fallen. Eine dieser Maßnahmen ist der Schutz des Datenbankherstellers. Als Datenbankhersteller gilt eine natürliche oder juristische Person, die wesentliche Investitionen in die Datenbank vorgenommen hat. Dieser Rechtsschutz gewährt Datenbankherstellern das alleinige Recht zur Verbreitung und Vervielfältigung der Datenbank.