Die Urheberrechtsposition geschützter (Text-)Daten unterliegen einer Frist bevor deren Autoren und andere Rechteinhaber ihre Exklusivrechte verlieren und die Daten gemeinfrei werden. Es ist daher möglich, dass sich diese Zeitspanne während des Aufbewahrungszeitraumes ändert oder endet.

Wenn die Urhebersposition am Ende seiner Zeitspanne angelangt ist, unterliegen Forschungsdaten nicht mehr dem urheberrechtlichen Schutz und eine größere (oder uneingeschränkte) Nutzung der Daten ist möglich. Die gesetzlichen Fristen im Urheberrecht ändern sich in und außerhalb der EU ständig. Konsultieren Sie ihren Anwalt, ob diese Fristen im Falle Ihrere Daten gelten und legen Sie eine Vorgehensweise zur regelmäßigen Absprache mit Ihrem Rechtsberater fest, um sich künftigen Friständerungen anzupassen.