Vor der Erhebung personenbezogener Daten und vor der Aufzeichung von sprachlichen Interaktionen sollte von allen beteiligten Personen eine schriftliche Einwilligungserklärung eingeholt werden.

Die beteiligten Personen sollten vor der Unterzeichnung der Einwilligungserklärung umfassend über die geplanten Verwendungsweisen der erhobenen Daten informiert werden (Informed Consent). Es empfiehlt sich, diese Information auch schriftlich festzuhalten und den Umstand, dass und wie informiert wurde, in der Einwilligungserklärung festzuhalten. In vielen Fällen kann eine Einwilligung der aufgenommenen Personen nur erreicht werden, wenn eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten zugesagt wird. Wird eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten zugesagt, sollte dies in der Einwilligungserklärung entsprechend festgehalten werden. Es empfiehlt sich, in der Einwilligungserklärung dem Nutzer eine Frist einzuräumen, innerhalb derer er seine Einwilligung noch widerrufen kann. Es sollte deutlich gemacht werden, dass nach Ablauf dieser Frist ein Widerruf technisch nicht mehr möglich ist, weil die Daten dann anonymisiert wurden.

Als Gegenstück zu den Einwilligungserklärungen sollten Nutzer der Daten eine schriftliche Nutzungsvereinbarung unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, die Daten ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Lehre zu verwenden, bei auf den Daten basierenden Veröffentlichung personenbezogene Daten so weit wie möglich unkenntlich zu machen, sowie die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.